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GASTSTUDENT („visiting student”/”free-mover”)
Für alle notwendigen Informationen besuchen Sie die englische Version unserer Website.

 
I. Was ist ein Gaststudent?
 
Ein Gaststudent ist ein ausländischer Student, der während seines Studiums an der Universität, an der er angemeldet ist (Herkunftsuniversität/home university), für ein Semester oder ein akademisches Jahr an einer anderen Universität (Gastuniversität/host university) bestimmte Lehrgänge besucht und die entsprechenden Prüfungen ablegt, ohne ein Studiendiplom zu erwerben.
 
Es sind keine vorherigen bilateralen Vereinbarungen zwischen den beiden beteiligten Universitäten erforderlich.
 
Gaststudent oder „visting student”/”free mover”:
  • erhält kein Stipendium von der Gastuniversität;
  • ist als zeitweiliger Student (visiting student / free mover) zum Studium angemeldet;
  • zahlt Studiengebühren in der für rumänische Studenten festgelegten Höhe ab dem ersten Jahr.
 
II. Anmeldeverfahren
 
Die Bewerbungsunterlagen müssen folgende Dokumente enthalten:
  • Antragsformular (Application form for Free Movers);
  • eine Bescheinigung der Herkunftsuniversität, an der der Student eingeschrieben ist, aus welcher der Studentenstatus und das Studienjahr hervorgehen;
  • Zeugnis mit den bisher abgeschlossenen Studien, im Original und ins Rumänische übersetzt;
  • Kopie des Personalausweises;
  • ärztliches Attest;
  • eine Kopie der Lernvereinbarung:
- Wenn der Gaststudent an der Universität eintrifft, muss er 3 (drei) Originalausfertigungen der Lernvereinbarung, in der die Lehrgänge aufgeführt sind, die er als Gaststudent besuchen möchte, bei sich haben. Der Name und die Unterschrift jedes Studenten/jeder Studentin müssen auf jeder Seite der Lernvereinbarung stehen. Die Mindestanzahl der Kreditpunkte für ein akademisches Jahr darf nicht unter 60 und für ein Semester nicht unter 30 liegen.
 
Die erforderlichen Unterlagen müssen per E-Mail vor dem 1. August für das erste Semester des laufenden Jahres oder für das gesamte akademische Jahr und vor dem 1. Februar für das zweite Semester an einen Vertreter des Amtes für internationale Zusammenarbeit und ausländische Studenten geschickt werden.
 
Unvollständige Akten - Akten mit fehlenden Dokumenten, nicht unterzeichneten und nicht abgestempelten oder nur teilweise unterzeichneten Dokumenten - führen zur Ablehnung der Akte.
 
Der Vertreter des Amtes für internationale Zusammenarbeit und ausländische Studenten leitet die Unterlagen der Kandidaten an die Fakultäten weiter, für die sie sich entschieden haben. Nach Prüfung der Unterlagen und nach Stellungnahme der Fakultät wird ein Annahmeschreiben ausgestellt, das von der für das Büro für internationale Zusammenarbeit und ausländische Studenten zuständigen Person unterzeichnet ist. Wird die Akte des Kandidaten abgelehnt, wird die Akte zurückgeschickt.
 
Das Annahmeschreiben wird dem Studenten per E-Mail zugesandt (eingescannte Version).
 
Zu Beginn des akademischen Jahres füllen die Studenten einen Studienvertrag aus und reichen die 3 (drei) Originalausfertigungen der Lernvereinbarung sowie das Zeugnis im Original und in rumänischer Übersetzung ein. Nach Prüfung, Unterzeichnung und Registrierung der Lernvereinbarung behalten die Vertreter des Fakultätssekretariats eine Ausfertigung, wobei eine Ausfertigung beim Gaststudenten und eine bei der Heimatuniversität verbleibt. 
 
Die Lehrgänge beginnen in der Regel am 1. Oktober des laufenden Jahres und bezeichnen den Beginn des ersten Semesters. Das zweite Semester beginnt entsprechend der Struktur des laufenden akademischen Jahres für den ersten und zweiten Zyklus des Universitätsstudiums.
 
Nach Beginn der Lehrgänge haben die Studenten innerhalb von 30 Tagen die Möglichkeit, die Lernvereinbarung zu ändern, indem sie andere Fächer, die sie studieren möchten, wählen (indem sie das Dokument Änderungen der Lernvereinbarung ausfüllen).
 
Die Studenten sind verpflichtet, an allen Formen von Lehrveranstaltungen (Vorlesungen, Seminare, Tutorien, praktische Arbeiten, Projekte und Praktika), wofür sie sich durch die Lernvereinbarung entschieden haben oder die sie durch Ausfüllen der Änderungen der Lernvereinbarung geändert haben, teilzunehmen, sowie das Recht, die Labore, die Büros, die Hörsäle, die Lesesäle, die Sportanlagen und die anderen ihnen zur Verfügung gestellten Ressourcen der Universität zu nutzen, um eine bestmögliche berufliche Ausbildung zu erhalten.
 
Jedem Studienprogramm wird ein für die Mobilität verantwortlicher Lehrer für das betreffende akademische Jahr zugewiesen. Zu Beginn der Mobilitätsphase nimmt der Gaststudent mit dem Lehrer Kontakt auf, um eventuelle Fragen zu klären und die lokalen Studienmethoden zu erläutern.
 
Gaststudenten können nur die Fächer wählen, die dem von ihnen gewählten Semester entsprechen. Die Teilnahme an Kursen, Seminaren, Tutorien, praktischen Arbeiten, Projekten und Praktika, die nicht im Rahmen der Lernvereinbarung und der Änderungen der Lernvereinbarung abgeschlossen werden, ist nicht gestattet.
 
Am Ende der Mobilitätsetappe wird den Gaststudenten von der Fakultät ein Zeugnis (Transcript of Records) ausgestellt. Das Zeugnis wird innerhalb von 30 Tagen nach Ende der Prüfungszeit vom Fakultätssekretariat ausgestellt.
 
Die Fristen für die Entrichtung der Gebühr sind:
  • 1. bis 17. Oktober des jeweiligen Jahres, für Gaststudenten, die im ersten Semester studieren möchten und die Hälfte der Gebühr für rumänische Studenten im ersten Jahr zahlen werden;
  • 1. bis 20. März des jeweiligen Jahres, für Gaststudenten, die im zweiten Semester studieren möchten und die Hälfte der Gebühr für rumänische Studenten des ersten Jahres zahlen werden;
  • 1. bis 17. Oktober und 1. bis 20. März für Gaststudenten, die ein ganzes akademisches Jahr lang studieren möchten und die Möglichkeit haben, die Gebühr für rumänische Studenten im ersten Jahr in zwei Raten zu zahlen;
 
Nach Zahlung der Gebühr bringen die Gaststudenten eine Kopie des Nachweises über die Gebührenzahlung zum Sekretariat der Fakultät, an der sie eingeschrieben sind. Die Nichtzahlung oder das Versäumnis, die Studiengebühr bis zum Fälligkeitsdatum zu entrichten, führt zum Ausschluss des Studenten.
 
Gaststudenten haben das Recht, gegen Bezahlung eine Unterkunft in Studentenwohnheimen zu beantragen, je nach Verfügbarkeit von Zimmern, indem sie das Unterkunftsformular für FREE MOVERS ausfüllen.