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Dokumente und Zulassungsbedingungen für das Vorbereitungsjahr für das Erlernen der rumänischen Sprache Kandidaten Ausländische Staatsbürger AUS EU-, SEE- UND EG-Mitgliedstaaten - Masterstudien -
 

Die Anmeldungen können in dem dafür eingerichteten Zentrum am Sitz der Universität, Abteilung Generalsekretariat, Zimmer U90, sowie online unter der Adresse This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. gemäß dem Terminplan für die Zulassungsprüfung eingereicht werden.
Kandidaten, die an der Zulassung zum Präsenzunterricht - Vorbereitungsjahr für das Erlernen der rumänischen Sprache - teilnehmen möchten, müssen die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Abschluss einer im Herkunftsland zugelassenen und vom Bildungsministerium anerkannten Sekundarschule. Die Liste der vom Bildungsministerium anerkannten Sekundarschulabschlüsse kann in der beigefügten Datei eingesehen werden: Aufstellung der vom Bildungsministerium anerkannten Schulabschlüsse.
  • Bildungsdokumente, die in Ländern ausgestellt wurden, die dem Haager Apostille-Übereinkommen beigetreten sind, müssen vorbehaltlich der Gleichwertigkeit und der Anerkennung von Studien mit der Haager Apostille von den zuständigen Behörden der ausstellenden Länder versehen werden. Originaldiplome aus Italien, Griechenland, Spanien, Portugal und Zypern werden mit der Apostille des Haager Übereinkommens versehen, während andere EU-Mitgliedstaaten Ausnahmen bilden. Die Liste der Länder, wofür eine Apostille oder Überbeglaubigung erforderlich ist, finden Sie unter folgender Adresse: https://cnred.edu.ro/ro/lista-statelor-pentru-care-se-solicit%C4%83-apostilarea-sau-supralegalizarea.
  • Informationen über die Anerkennung von Bildungsnachweisen finden Sie unter folgender Adressehttps://cnred.edu.ro/en/recognition-studies-european-citizens-admission-undergraduate-studies-in-Romania

Die Anerkennung der Zensuren wird anhand des vom Bildungsministerium herausgegebenen Äquivalenzrasters ermittelt, das in der beigefügten Datei eingesehen werden kann: Benotungssysteme auf voruniversitärer Ebene im Ausland.
1. Die Kandidaten, die sich für die Anmeldung in das spezielle Zentrum entscheiden, reichen einen Umschlag mit folgenden Unterlagen ein:

  • das Standard-Bewerbungsformular, die Selbstverpflichtung des Kandidaten, sowie die Einverständniserklärung mit der Verarbeitung personenbezogener Daten;
  • Abiturdiplom: originalgetreue Kopie, wenn das Diplom in englischer, französischer, spanischer oder italienischer Sprache ausgestellt ist; Kopie und Übersetzung (im Original) ins Rumänische bei Dokumenten, die in anderen Sprachen ausgestellt sind.
    Bildungsdokumente, die in Ländern ausgestellt wurden, die dem Haager Apostille-Übereinkommen beigetreten sind, müssen vorbehaltlich der Gleichwertigkeit und der Anerkennung von Studien mit der Haager Apostille von den zuständigen Behörden der ausstellenden Länder versehen werden.
    Originaldiplome aus Italien, Griechenland, Spanien, Portugal und Zypern werden mit der Apostille des Haager Übereinkommens versehen, während andere EU-Mitgliedstaaten Ausnahmen bilden.
  • Zeugnisse für die Klassen IX-XII/XIII: originalgetreue Kopie, wenn die Studienunterlage in rumänischer, englischer, französischer, spanischer oder italienischer Sprache ausgestellt ist; Kopie und Übersetzung (im Original) ins Rumänische bei Dokumenten, die in anderen Sprachen ausgestellt sind.
  • Bachelordiplom - originalgetreue Kopie;
  • Diplomzusatz - originalgetreue Kopie;
  • sonstige Unterlagen: Bescheinigung über die bestandene Abiturprüfung in Italien; Pruebas de Aptitud para el Acceso a la Universidad, calificación Apto in Spanien; Panellinies Exetaseis - Bescheinigung über die nationalen Prüfungen für die allgemeinbildende Sekundarschule in Griechenland; vom Verket för högskoleservice ausgestellte Bescheinigung über den Zugang zum Hochschulstudium in Schweden; Scholastic Aptitude Test (SAT) oder ACT in den USA, usw.) - Kopie für Studienunterlagen in internationalen Sprachen (Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch) oder Kopie und beglaubigte Übersetzung ins Rumänische für Studienunterlagen in anderen Sprachen.
  • Reisepass- Kopie;
  • Personalausweis- Kopie und beglaubigte Übersetzung (falls zutreffend);
  • Nachweis über die Namensänderung(falls zutreffend) in Englisch/Französisch/Spanisch/Italienisch und beglaubigte Übersetzung (für andere Sprachen);
  • Geburtsurkunde- Kopie und beglaubigte Übersetzung;
  • ärztliche Bescheinigungin einer internationalen Sprache, woraus hervorgeht, dass der Inhaber der Bescheinigung nicht an einer ansteckenden/chronischen Krankheit leidet;
  • 4 Passfotos;
  • Bescheinigung über die Anerkennung des Studiums oder Antrag auf Anerkennung der Sekundarschulausbildungim Hinblick auf die Aufnahme eines Hochschulstudiums;
  • Dokument, in dem das in den besuchten Bildungseinrichtungen angewandte Benotungssystem beschrieben wird(mit Zensuren zwischen „Nicht bestanden” und „Ausgezeichnet”);

 

2. Kandidaten, die ihre Unterlagen online unter This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. einreichen möchten, müssen die folgenden Dokumente in gescannter Form/Fotokopie im Format *.jpeg beifügen:
  • das Standard-Bewerbungsformular, die Selbstverpflichtung des Kandidaten, sowie die Einverständniserklärung mit der Verarbeitung personenbezogener Daten;
  • Abiturdiplom:wenn die Studienunterlage in englischer, französischer, spanischer oder italienischer Sprache ausgestellt ist, und Übersetzung ins Rumänische bei Dokumenten, die in anderen Sprachen ausgestellt sind.
    Bildungsdokumente, die in Ländern ausgestellt wurden, die dem Haager Apostille-Übereinkommen beigetreten sind, müssen vorbehaltlich der Gleichwertigkeit und der Anerkennung von Studien mit der Haager Apostille von den zuständigen Behörden der ausstellenden Länder versehen werden.
    Originaldiplome aus Italien, Griechenland, Spanien, Portugal und Zypern werden mit der Apostille des Haager Übereinkommens versehen, während andere EU-Mitgliedstaaten Ausnahmen bilden.
  • Zeugnisse für die Klassen IX-XII/XIII: wenn die Studienunterlage in rumänischer, englischer, französischer, spanischer oder italienischer Sprache ausgestellt ist; Kopie und Übersetzung ins Rumänische bei Dokumenten, die in anderen Sprachen ausgestellt sind.
  • Abiturdiplom:wenn die Studienunterlage in englischer, französischer, spanischer oder italienischer Sprache ausgestellt ist, und Übersetzung ins Rumänische bei Dokumenten, die in anderen Sprachen ausgestellt sind;
  • Diplomzusatz:wenn die Studienunterlage in englischer, französischer, spanischer oder italienischer Sprache ausgestellt ist, und Übersetzung ins Rumänische bei Dokumenten, die in anderen Sprachen ausgestellt sind.
  • sonstige Unterlagen: Bescheinigung über die bestandene Abiturprüfung in Italien; Pruebas de Aptitud para el Acceso a la Universidad, calificación Apto in Spanien; Panellinies Exetaseis - Bescheinigung über die nationalen Prüfungen für die allgemeinbildende Sekundarschule in Griechenland; vom Verket för högskoleservice ausgestellte Bescheinigung über den Zugang zum Hochschulstudium in Schweden; Scholastic Aptitude Test (SAT) oder ACT in den USA, usw.) - Kopie für Studienunterlagen in internationalen Sprachen (Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch) oder Kopie und beglaubigte Übersetzung ins Rumänische für Studienunterlagen in anderen Sprachen.
  • Reisepass;
  • Personalausweis- beglaubigte Übersetzung (falls zutreffend);
  • Nachweis über die Namensänderung(falls zutreffend) in Englisch/Französisch/Spanisch/Italienisch und beglaubigte Übersetzung (für andere Sprachen);
  • Geburtsurkunde- beglaubigte Übersetzung;
  • ärztliche Bescheinigungin einer internationalen Sprache, woraus hervorgeht, dass der Inhaber der Bescheinigung nicht an einer ansteckenden/chronischen Krankheit leidet;
  • Passfoto;
  • Bescheinigung über die Anerkennung des Studiums oder Antrag auf Anerkennung der Ausbildung im Hinblick auf die Aufnahme eines Hochschulstudiums;
  • Dokument, in dem das in den besuchten Bildungseinrichtungen angewandte Benotungssystem beschrieben wird(mit Zensuren zwischen „Nicht bestanden” und „Ausgezeichnet”);
  • eine eidesstattliche Erklärung über die Echtheit und Übereinstimmung zwischen den digitalen/gescannten Dokumenten und dem Original.

 
Die Aufnahmeprüfung besteht aus einer wettbewerbsorientierten Prüfung auf der Grundlage eines Portfolios, wobei der Zulassungsdurchschnittsnote 100 % der Durchschnittsnote der Bachelorprüfung beträgt.