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Dokumente und Zulassungsbedingungen für das Vorbereitungsjahr für das Erlernen der rumänischen Sprache RUMÄNISCHE KANDIDATEN AUS DEM AUSLAND

 
Die Anmeldungen können in dem dafür eingerichteten Zentrum am Sitz der Universität, Abteilung Generalsekretariat, Zimmer U90, sowie online unter Übermittlung der Unterlagen an die Adresse This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it., gemäß dem Terminplan für die Zulassungsprüfung eingereicht werden.
 
1. Die Kandidaten, die sich für die Anmeldung in das spezielle Zentrum entscheiden, reichen einen Umschlag mit folgenden Unterlagen ein:
  • das Standard-Bewerbungsformular, die Verpflichtungserklärung des Kandidaten, sowie die Einverständniserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten (auszufüllen bei der Einreichung der Unterlagen);
  • das Abiturzeugnis im Original (ggf. übersetzt von einem ermächtigten Übersetzer); für Absolventen des Jahres 2022 gilt das Original des Diplomzeugnisses (ggf. übersetzt von einem ermächtigten Übersetzer);
  • das Zeugnis, als Original (ggf. übersetzt von einem ermächtigten Übersetzer);
  • die Geburtsurkunde in Kopie (ggf. übersetzt von einem ermächtigten Übersetzer);
  • die Heiratsurkunde in Kopie (ggf. übersetzt von einem ermächtigten Übersetzer);
  • der Personalausweis (zum Nachweis des ständigen Wohnsitzes) in Kopie;
  • der ausländische Reisepass und der Reisepass eines rumänischen Staatsbürgers mit ständigem Wohnsitz im Ausland in Kopie;
  • das Original des ärztlichen Zeugnisses mit dem Vermerk „klinisch gesund” (ggf. übersetzt von einem ermächtigten Übersetzer); 
  • 4 (vier) Personalausweisfotos;
  • eine eidesstattliche Erklärung, dass der Kandidat nicht im Besitz eines rumänischen Personalausweises/Passes ist (in rumänischer Sprache);
  • eine eidesstattliche Erklärung, zur eigenverantwortlichen Übernahme der rumänischen kulturellen Identität auf der Grundlage des frei geäußerten Willens gemäß der geltenden Gesetzgebung nach Anlage Nr. 3 der Methodik für die Schulung von Rumänen im Ausland.
 
Alle Kopien, die für die Bewerbungsunterlagen benötigt werden, müssen von der für den Zulassungsausschuss zuständigen Person als „originalgetreue Kopien“ beglaubigt werden.

2. Kandidaten die ihre Unterlagen online unter This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. einreichen möchten müssen die folgenden Dokumente in gescannter Form/als Fotokopie im Format *.jpeg beifügen:
  • das Standard-Bewerbungsformular, die Verpflichtungserklärung des Kandidaten, sowie die Einverständniserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten;
  • das (ggf. von einem ermächtigten Übersetzer übersetzte) Abiturzeugnis; für Absolventen des Jahres 2022 gilt die Abschlussbescheinigung (ggf. von einem ermächtigten Übersetzer übersetzte), im Original;
  • das Zeugnis (ggf. übersetzt von einem ermächtigten Übersetzer);
  • die Geburtsurkunde (ggf. übersetzt von einem ermächtigten Übersetzer);
  • die Heiratsurkunde (ggf. übersetzt von einem ermächtigten Übersetzer);
  • der Personalausweis (zum Nachweis des ständigen Wohnsitzes);
  • der ausländische Reisepass und der Reisepass eines rumänischen Staatsbürgers mit ständigem Wohnsitz im Ausland;
  • die ärztliche Bescheinigung mit dem Vermerk „klinisch gesund” (ggf. übersetzt von einem ermächtigten Übersetzer); 
  • Lichtbild in Passgröße;
  • eine eidesstattliche Erklärung, dass der Kandidat nicht im Besitz eines rumänischen Personalausweises/Passes ist (in rumänischer Sprache);
  • eine eidesstattliche Erklärung, zur eigenverantwortlichen Übernahme der rumänischen kulturellen Identität auf der Grundlage des frei geäußerten Willens gemäß der geltenden Gesetzgebung nach Anlage Nr. 3 der Methodik für die Schulung von Rumänen im Ausland.
  • eine eidesstattliche Erklärung über die Echtheit und Übereinstimmung zwischen den digitalen/gescannten Dokumenten und dem Original.
 
Die Aufnahmeprüfung besteht aus einer wettbewerbsorientierten Prüfung auf der Grundlage eines Portfolios, wobei der Zulassungsdurchschnittsnote 100 % des Abiturdurchschnittes beträgt. Das Kriterium zur Entscheidungsfindung zwischen Kandidaten mit der gleichen Durchschnittsnote der Zulassungsprüfung ist die mehrjährige Durchschnittsnote während des Lyzeums.
 
Anmeldegebühr: Rumänen aus dem Ausland / Rumänen aus der Diaspora sind laut der Verordnung des Nationalen Bildungsministeriums 4107/06.07.2018 von der Anmeldegebühr für die Aufnahmeprüfung im Vorbereitungsjahr der rumänischen Sprache befreit.